Jungfuchs in Tellereisen gefangen und totgeknüppelt - Die ALPA hat bei der Staatsanwaltschaft gegen einen Tier-Fallensteller Anzeige erstattet.

Bildquelle: Internet, nicht identisch mit beschriebenem Fall!
Update 2. Oktober 2009: Die Klagen der Umwelt- und Forstverwaltung und der ALPA wurden von der Staatsanwaltschaft nicht angenommen. Der Tierquäler aus Mensdorf erhielt lediglich eine Verwarnung.
Die ALPA wird sich mit diesem "Urteil" nicht zufrieden geben. Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich und Ausnahmen sind in einem Rechtsstaat nicht zu akzeptieren.
Auszug aus dem Memorial: Sont punies d’un emprisonnement de huit jours à six mois et d’une amende de deux mille cinq cent un francs à deux cent mille francs ou d’une de ces peines seulement, les infractions à l’article 3 du règlement (CEE) No 3254/91 interdisant l’utilisation du piège à mâchoires dans la Communauté....
Auch die Tiere haben Rechte und die klagen wir ein. Ohne Ausnahmen.
So einfach und salopp dürfte man unsere Gesetzgebung nicht handhaben. Gewusst ist, dass Tellereisenfallen die nicht als Spielzeug zu betrachten sind, nicht umsonst als erste verboten wurden.
EUR-Lex 31991R3254 vom 4. November 1991
Règlement grand-ducal du 1er décembre 1993
Ein Jagdscheininhaber aus Mensdorf hingegen glaubt, dass er auf seinem Grundstück tun und lassen kann was er will und Tellereisen aufstellen kann soviel er will. Hier ein Geschehen das sich am 8. Juli 2009 ereignete. Auch hier wurden seine Fallen mit Ködern bespickt, (da dies zur menschlichen Heimtücke gehört) so auch in unserem Fall. Ein kleiner Fuchs, von etwa drei Monaten, liess sich von dem Köder anlocken und trat in die Tellereisenfalle die seinen Körper zertrümmerte. Er kämpfte krampfhaft um sein junges Leben, nicht genug damit, war die Prozedur seines Todes an Grausamkeit nicht zu überbieten.
Der Fallensteller wurde von einer Nachbarin darauf aufmerksam gemacht, dass ein Tier wimmernd in einer Falle, auf seinem Grundstück um sein Leben kämpft. Sie bat ihn das Tier von seinen Qualen zu erlösen, da es mit den schweren Verletzungen durch die Tellereisenfalle keine Überlebenschance hatte. Mit etwa 20 Hieben schlug er auf das Tier ein, und erst dann wurde es still...
Es wird nicht sein, dass wir als ALPA diese Taten ungesühnt geschehen lassen, wir fordern, dass mit aller Härte hier vorgegangen wird, andernfalls man die Gesetzgebung als Farce ansehen müsste. Tellereisen sind verboten und
Grausamkeiten gegen Tiere sind nicht zu akzeptieren. Tiere sind als Lebewesen zu achten und man darf sie nicht in den Tod peitschen, das verbietet uns unsere Moral und Ethik. Wir versuchen den Tieren ihr Recht zuzugestehen.
Unsere Anzeige wird von einem Rechtsanwalt begleitet.
Zu Ihrer Information,
Ihre ALPA


