Skip navigation.
Home

Pressemitteilung und Überreichung der Petition gegen das neue Jagdgesetz


Auf Bilder clicken für grössere Version

Yvette Wirth, VsK und Anny Eck-Hieff, ALPA, bei der Überreichung der Petition an Umweltminister Lux 17. Februar 2009

Das neue Jagdgesetz und das Allgemeinwohl

Die Grundlage des neuen Jagdgesetzprojektes ist das Allgemeinwohl und die darauf basierte Missachtung und Umgehung der Menschenrechte, resp. der rechtskräftigen Menschenrechtsurteile (Wirth-Derneden, Schneiders). Diese Urteile haben nämlich die Zwangsmitgliedschaft im Jagdsyndikat, die Freizeitjagd ohne das Einverständnis des Grundeigentümers, den Umzäunungszwang von Grundeigentum sowie die unterschiedliche Behandlung von großen und kleinen Grundeigentümern als menschenrechtswidrig verurteilt (Urteile vom Verwaltungsgericht Nr. 25096, 27488C. 17537C und vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Nr. 2113/04).

Künftig kann also jeder Bürger die Zwangsmitgliedschaft im Jagdsyndikat ablehnen und - ohne obligatorische Umzäunung - die Freizeitjagd auf seinem Grund und Boden verbieten. Keine Mitgliedschaft im Jagdsyndikat bedeutet im Klartext: das Jagdsyndikat kann kein Grundeigentum von Nicht-Mitgliedern beschlagnahmen, deren Grundeigentum nicht in Jagdreviere einteilen und dementsprechend auch nicht an die Freizeitjäger versteigern. Die Menschenrechte verhindern schlicht und einfach die integrale und unkontrollierbare Macht der Freizeitjäger über die Natur, die in ihr lebenden Tiere und fremdes Grundeigentum!

Um diese Urteile zu umgehen, wurde das neue Jagdgesetz dem „Allgemeinwohl“ zugeordnet. Dieses Allgemeinwohl beinhaltet u.a.: die Jagd mit Flinte, Falle und Hund gegen die so genannten „verwilderten“ Hauskatzen und „anderes Wild“, die Ausbildung und Prüfung der Jagdhunde an lebenden Tieren, das landesweite eigenständige Jagen und Angreifen der Jagdhunde gegen andere Tiere, das Fangen mit Fallen (Fallenjagd wurde nicht verboten sondern wurde für die Freizeitjäger - als offizielle Naturschützer - ausdrücklich legalisiert), die Ausbildung der Freizeitjäger zum „Fallensteller“ (dazu werden lebende Tiere benutzt), den Jagdtourismus, die Hetz/Treibjagden mit angreifenden Hunden, die tagtägliche Trophäenjagd, die Anlock-Fütterung obwohl die Tiere seit Jahren mit künstlichen Mitteln angelockt werden, die Einstufung der Wildtiere in fünf verschieden Kategorien, kein definitives Verbot der Zucht von jagdbaren Tieren, usw.

Unter dem Deckmantel dieses Allgemeinwohls zwingt das neue Jagdgesetz nun landesweit alle Grundeigentümer zur Mitgliedschaft im Jagdsyndikat. Dieses beschlagnahmt das Eigentum seiner Mitglieder, teilt es in Jagdreviere ein, welche dann von den Freizeitjägern ersteigert werden. Danach dürfen die unfreiwilligen Zwangsmitglieder aus ethischen Gründen aus dem Jagdsyndikat austreten - ihr Grundeigentum hingegen, bleibt integraler Bestandteil des Jagdreviers! Dies bedeutet ganz einfach eine rechtswidrige Beschlagnahmung von Grundeigentum.

Diese rechtswidrige Beschlagnahmung von fremdem Grundeigentum zu Gunsten der Freizeitjäger beinhaltet nicht nur Wald, Feld und Flur, sondern auch die Privatgärten bei den Wohnhäusern. Auch diese werden künftig Bestandteil der Jagdreviere sein. Im Klartext: wird die Hauskatze im eigenen und nicht fest umzäunten Garten vom freilaufenden Jagdhund angegriffen und getötet, werden die Freizeitjäger im Recht sein - der Privatgarten gehört zum Jagdrevier und die Jagdhunde dürfen eigenständig jagen! Dasselbe gilt für landwirtschaftliche Nutztiere auf der Weide. Obwohl die Menschenrechtsurteile die Zwangs-Umzäunung verurteilt haben, hält das neue Jagdgesetz ausdrücklich fest, dass nur fest umzäunte Flächen (so, dass kein Tier hinein oder hinaus kann) jagdfrei sein werden. Zusätzlich beinhalten die Jagdreviere künftig auch alle Strassen, Wildbrücken über den Autobahnen, Sportsplätze und Friedhöfe. Ein Spaziergang in der Natur kann vom Freizeitjäger als „Jagdbehinderung“ empfunden werden und dem Spaziergänger droht in diesem Fall Gefängnis mit Eintrag ins Strafregister.

Die Beschlagnahmung von Eigentum zwecks Nutzung von Drittpersonen, ist ein schwerwiegender Grundrechtseingriff und darf nur unter gesetzlich genau definierten Voraussetzungen erfolgen. Dazu gehören u.a.: die individuelle Benachrichtigung der Grundeigentümer, der Nachweis des „Allgemeinwohls“ dieser Beschlagnahmung/Teil-enteignung, die Einspruchsmöglichkeit des Grundeigentümers sowie die Entschädigung des Eigentümers durch den Staat. Das neue Jagdgesetz erfüllt keine einzige dieser Bedingungen und zusätzlich werden die Grundeigentümer nicht vom Staat, sondern von den Freizeitjägern nach deren Ermessen entschädigt (85% der Ersteigerungssumme, 15 % werden für die Finanzierung eventueller Wildschäden abgerechnet).

Die Menschenrechte sind grenzüberschreitend und stehen über den nationalen Gesetzen eines jeden Rechtsstaates. Demnach ist der Staat verpflichtet das Grundeigentum seiner Bürger zu schützen und die künftige Jagd dementsprechend zu gestalten. Ein Reviersystem ist nicht notwendig und wird - als Relikt der Nazizeit (Hermann Göring) - in dieser Form ausschließlich in Deutschland und Luxemburg praktiziert und dient dazu, die Kontrolle der Freizeitjäger über die integrale Natur und über die in ihr lebenden Tiere zu festigen.

Die künftige Jagd könnte sehr wohl landesweit durch eine kontrollierbare Jagd mittels „Gestattungs- Lizensverträgen“ an Jäger ausgeübt werden, basiert ausschließlich auf nachweisliche wirtschaftliche und ökologischen Schäden oder Gefahren für den Menschen. Diese Verträge würden von einer jagdunabhängigen Behörde, bestehend aus Grundeigentümern, Wildbiologen, Natur- und Tierschützern ausgearbeitet und überwacht werden.

Unsere in diesem Sinne gestartete nationale und internationale Unterschriftensammlung "so-nicht-minister-lux.eu” wurde von über 8000 (8.247 ) Unterzeichner unterstützt.

Vogelschutz-komitee- Sektioun Lëtzebuerg
Yvette Wirth

A L P A
Anny Eck-Hieff

Artikel Wort.lu 17.02.2009

Bild
Hier klicken zum vollständigen Artikel (PDF KB 260)

Mit freundlicher Genehmigung des Den Neie Feierkrop 2008 ©
Vollständige DNF-Serie zum neuen Jagdgesetz hier