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Zur Sendung Den Nol op den Kapp vom 15.12.2008 - Freizeitjäger gegen die Menschenrechte?

Zur Sendung Den Nol op den Kapp vom 15.12.2008

Freizeitjäger gegen die Menschenrechte?

In oben erwähnter Sendung wurde die Dame aus Hollenfels öffentlich der Lüge bezichtigt. Eine diesbezügliche Klage, unterstützt von der Alpa, wurde eingereicht!

Erstaunlicherweise meinte der Präsident der Freizeitjäger auch noch, dass zusätzlich zu den Menschenrechtsurteilen gegen den Luxemburger Staat vom Verwaltungsgericht (Wirth-Derneden) und dessen Bestätigung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Schneiders), „ein Urteil vom Gerichtshof für Menschenrechte gegen Deutschland abgewartet werden müsste“. Der gute Mann vergisst wohl, dass wir noch immer ein unabhängiger Staat sind.

In den beiden vom FCSH-Präsidenten erwähnten Urteilen wurde der Staat nämlich wegen Menschenrechtsverletzungen im Jagdgesetz verurteilt, unter anderem deswegen, weil kein Bürger gezwungen werden darf, Mitglied des Jagdsyndikats zu werden. Nun ist aber genau diese Mitgliedschaft die Grundlage der heutigen Freizeitjagd, weil mit der Zwangsmitgliedschaft auch das Grundeigentum der Mitglieder beschlagnahmt, in Reviere eingeteilt und an die Freizeitjäger verpachtet wird. Anders ausgedrückt: keine Mitgliedschaft im Jagdsyndikat = kein Reviersystem und also auch keine unkontrollierbare Freizeitjagd!

Das neue Jagdgesetz hingegen ignoriert diese Menschenrechtsurteile und zwingt alle Bürger zur Mitgliedschaft, beschlagnahmt deren Ländereien und verpachtet sie in Revierform an die Freizeitjäger. Nach dieser Zwangsenteignung dürfen die unfreiwilligen Mitglieder dann, allerdings ohne ihr Eigentum, aus dem Jagdsyndikat austreten. Der genehmigte Austritt dient also nur dazu, die widerrechtliche Enteignung zu verheimlichen. Somit darf sich unser Staat als Gründungsmitglied der Europäischen Union rühmen, die Menschenrechte zu Gunsten der Freizeitjäger in flagranter Weise zu missachten. Deshalb scheint der Präsident der Freizeitjäger sehr unzufrieden zu sein!

Für Verwirrung sorgte auch die Aussage, dass „die Jäger und ihre Hunde in einem Reviersystem, welches wie ein Schweizer Käse aussehen würde, den Wildtierbestand nicht reduzieren könnten“. Nun ist es aber so, dass die Hetze und der Angriff von Hunden gegen andere Tiere, laut Tierschutzgesetz, (noch) streng verboten ist – vom menschlichen Leid durch Unfälle mit Wild (1 200, laut Aussage) gar nicht zu reden! Außerdem stellt sich die berechtigte Frage, warum dann bei den Wildschweinen und dem Rehwild seit Jahren die „bestandsaufbauende Jagd“ ausgeübt wird, wie die von den Freizeitjägern veröffentlichten Zeichnungen mit diesbezüglichen Anleitungen unmissverständlich belegen?

Wenn die Freizeitjäger ihre hetzenden Hunde nicht aus den „Löchern des Schweizer-Käse-Reviersystems“ heraushalten können, so heißt das ganz einfach, dass sie ihre Hunde nicht im Griff haben. In dem Fall sind die Hunde eigenständige, lebende und unkontrollierbare Waffen und haben nichts in der Natur verloren.

Egal wie der Präsident der Freizeitjäger es wendet und dreht: Die Urteile sind rechtskräftig, und der Staat muss das künftige Jagdgeschehen den Menschenrechten anpassen und nicht umgekehrt! Jedenfalls kann die Allgemeinheit nicht mehr gezwungen werden, den Freizeitjägern und ihren Hunden ihr Grundeigentum für naturfeindliche und tierquälerische Aktivitäten zur Verfügung zu stellen. Unsere in diesem Sinne gestartete Unterschriftensammlung – für ein Jagdgesetz, das den Menschenrechten, einem fortschrittlichen Natur- und Tierschutz unterstellt wird – www.so-nicht-minister-lux.eu, werden wir Anfang 2009 an Umweltminister Lux überreichen.

Vogelschutz-komitee, Sektioun Lëtzebuerg
Alpa